Osterferien

23.03.2024 – 07.04.2024

Entschuldigung/Beurl.

Entschuldigung/Beurl.

Krankmeldung

Am 1. Tag bis spätestens 9:00 Uhr melden Sie Ihr Kind telefonisch in der Schule krank.
Bis spätestens zum 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (ggf. per Post oder Fax).
Bei längerem Fehlen (ab 3 Tagen) benötigt Ihr Kind eine ärztliche Bescheinigung.

Beurlaubungen

Beurlaubungsanträge sind schriftlich mindestens eine Woche vorab bei der Klassenleitung zu stellen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien können gemäß AV Schulpflicht nicht genehmigt werden.

Antrag auf Beurlaubung

Kontakt für Krankmeldungen / Beurlaubungen

Sekretariat: Frau Jahn
Tel.: 030 – 405 841 49
Fax.: 030 – 405 841 51
E-Mail: info@carlbosch.de

Krankmeldung

Am 1. Tag bis spätestens 9:00 Uhr melden Sie Ihr Kind telefonisch in der Schule krank.
Bis spätestens zum 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (ggf. per Post oder Fax).
Bei längerem Fehlen (ab 3 Tagen) benötigt Ihr Kind eine ärztliche Bescheinigung.

Beurlaubungen

Beurlaubungsanträge sind schriftlich mindestens eine Woche vorab bei der Klassenleitung zu stellen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien können gemäß AV Schulpflicht nicht genehmigt werden.

Antrag auf Beurlaubung

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Sekretariat: Frau Jahn
Tel.: 030 – 405 841 49
Fax.: 030 – 405 841 51
E-Mail: info@carlbosch.de

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