Termine – auch Arzttermine – müssen außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden. Sollte eine Beurlaubung trotzdem erforderlich sein, muss diese schriftlich mindestens eine Woche vorab bei der Klassenleitung mit dem Formular unten beantragt werden. Beurlaubungen vor und nach den Ferien können gemäß AV Schulpflicht nicht genehmigt werden.