19. Dezember 2021

Ab dem 19.12.21 gilt der neue Musterhygieneplan:

relevante Änderung:  
Für Eltern gilt in Schulen die 3G-Regel.
Eltern, die keinen 3G-Nachweis erbringen, kann die Schule eine beaufsichtigte Testung vor Ort anbieten.
Eine Testangebotspflicht der Schule besteht nicht. Eine Testbescheinigung wird nicht ausgestellt.

Veranstaltungen mit Eltern sind nur bei Stufe grün möglich:
Bedingungen:
– max. 20 Personen pro Raum
– 3G-Nachweis
– Abstand von 1,50 m
– medizinische Gesichtsmaske
– Dokumentation der Teilnehmenden

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