Freiwillige Wiederholung der Jahrgangsstufe
Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I können im Schuljahr 2020/21 auf Antrag der Erziehungsberechtigten nach einem verpflichtenden Beratungsgespräch durch die Schule die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen.
Der Antrag ist bis zum 13.04.2021 schriftlich, mit kurzer Begründung, über die Klassenleitung bei der Schulleitung zu stellen. In dem anschließenden verpflichtenden Beratungsgespräch werden die Eltern über den aktuellen individuellen Lernstand ihres Kindes informiert, eine Einordnung der Leistungen des Kindes innerhalb der Lerngruppe erfolgt, Fördermöglichkeiten und Perspektiven werden beraten. Wir empfehlen Ihnen, sich schon vorab mit der Klassenleitung diesbezüglich auszutauschen. Das verpflichtende Beratungsgespräch ist im Fall der Antragsstellung dennoch nötig.