Am 1. Tag bis spätestens 9:00 Uhr melden Sie Ihr Kind telefonisch in der Schule krank. Bis spätestens zum 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen (ggf. per Post oder Fax). Bei längerem Fehlen (ab 3 Tagen) benötigt Ihr Kind eine ärztliche Bescheinigung.
Beurlaubungen
Beurlaubungsanträge sind schriftlich mindestens eine Woche vorab bei der Klassenleitung zu stellen. Beurlaubungen vor und nach den Ferien können gemäß AV Schulpflicht nicht genehmigt werden.