Mitteilungen aus der Senatsverwaltung
Der Herbst beginnt und damit die Erkältungszeit. Täglich stehen wir in der Schule und Sie als Eltern vor der Entscheidung, ob das Kind schulfähig ist oder vielleicht ein Corona-Infektionsverdacht besteht. Die Senatsverwaltung hat dazu eine Informationstafel entwickelt. Anders als noch in unserem Belehrungsbogen vom Schuljahresanfang notiert, müssen Sie nun kein ärztliches mehr Attest vorlegen. Es gilt die gleiche Regelung wie auch zuvor, erst nach drei Tagen muss ein ärztliche Bescheinigung vorliegen. Beraten Sie bitte mit Ihrem Arzt, ob ein Corona-Test gemacht werden sollte.
Was tun bei Erkältungssymptomen?
Quarantäne
Bei positiv getesteten Fällen informiert uns das Gesundheitsamt. Kontaktpersonen 1. Grades müssen in eine 14-tägige Quarantäne (bei direktem Kontakt mit der infizierten Person, länger als 15 min)
Bei Kontaktpersonen 2. Grades müssen wir nichts tun. (Bsp. 1: In der Grundschule der Schwester eines unserer Schüler ist eine Mitschülerin positiv getestet. Die Schwester muss in Quarantäne, das Kind an unserer Schule aber nicht. Bsp. 2: Ein Familienmitglied ist positiv getestet, das Kind aber nicht, dann bleibt das Kind in Quarantäne, alle Mitschüler des Kindes aber nicht.)
In Kürze wird es ein überarbeitetes Hygienekonzept geben, insbesondere zum Lüften in der kalten Jahreszeit, wir werden Sie informieren.
Auf der Seite des Berliner Senates finden Sie weitere Informationen.